Angebot

Überprüfung und Beratung von Blitzschutzanlagen

Diese Bauten müssen zwingend ein Blitzschutzsystem aufweisen:

  • Räume, die von mehr als 300 Personen belegt werden
  • Gebäude, die Personen beherbergen, z. B. Spitäler, Heime, Hotels
  • Hohe Bauten wie Hochhäuser, Hochkamine oder Türme
  • Grössere (mehr als 3000 m3) landwirtschaftliche sowie gewerbliche Gebäude für die Holz-, Textil- und Kunststoffverarbeitung
  • Industrie- und Gewerbebauten, in denen explosive Stoffe verarbeitet oder gelagert werden, z. B. Mühlen, chemische Fabriken, Tankstellen, Munitionslager
  • Behälter von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen oder Lager für flüssige Treib- und Brennstoffe inkl. den zugehörigen Bauten und Anlagen
  • Gebäude und Anlagen an exponierten topografischen Lagen

Dabei müssen die gesetzlichen Bauvorgaben eingehalten werden. Die IBG Inspektion AG unterstützt Bauherren in der Planung und Erstellung von Blitzschutzanlagen. Dies tun wir seit 2011 mit sechs Mitarbeitenden, die in diesem Bereich kompetent beraten und prüfen.

Referenzen

  • Assekuranz Appenzell Ausserrhoden, Herisau
  • Feuerschutzamt Thurgau, Frauenfeld
  • Bauverwaltung Inneres Land Appenzell Innerrhoden, Appenzell

Sprechen Sie direkt mit unserem Experten zum Thema Blitzschutzanlagen:

«Ich sehe unsere Arbeit als Dienst am Menschen. Damit Sie sicher sind und sicher bleiben.»

Christian Näfchristian.naef@inspektion.ch+41 58 356 69 10